Verein


Trainingsmöglichkeiten


Derzeit haben die Clubmitglieder vier Trainingsmöglichkeiten in der Woche.

Trainingstag Ort Einlass Ende Schwerpunkt
Montag Hallenbad Untertürkheim 20:45 22:00 Unterwasserrugby
Montag Inselbad Untertürkheim
(nur solange Traglufthalle aufgebaut)
20:00 22:00 Flossenschwimmen
Montag Inselbad Untertürkheim
(16.5.-31.5.2011)
19:15 21:15 Tauchen
Unterwasserrugby
Montag Inselbad Untertürkheim
(Juni - August 2011)
20:15 22:15 Tauchen
Unterwasserrugby
Donnerstag Hallenbad Untertürkheim 19:30 22:00 Unterwasserrugby
Freitag Stadtbad Sonnenberg 19:30 22:00 Tauchen
Sonntag Stadtbad Sonnenberg 17:30 19:30 Tauchen


Vereinsheim


das Clubheim das Clubheim


die Bar der schönste Platz ist an der Theke
Seit einigen Jahren ist der Tauch-Club stolzer Besitzer eines eigenen Clubheims.

Es ist Ausgangspunkt vieler Unternehmungen.

Hier trifft man sich regelmäßig nach dem Training, zur Jahreshauptversammlung, zu Dia-, Filmvorträgen und vielen weiteren Club-Veranstaltungen.

Es bietet Füllmöglichkeiten und Platz zur Wartung der Tauchausrüstungen.

Unser Clubheim befindet sich an der Heßbrühlstraße 42 in Stuttgart-Vaihingen. Damit Sie es leichter finden, können Sie hier eine Anfahrtsbeschreibung erhalten.
die Küche für den kleinen Hunger


gemütliche Ecke gemütliche Ecke



Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsgebühren dienen unter anderem der Finanzierung unserer Trainingszeiten, dem Erhalt unserer Tauchausrüstungen und dem Erhalt unseres Clubheims und seinen technischen Einrichtungen.

Der Tauch-Club hat acht Beitragskategorien eingeführt um einer Vielzahl von Ansprüchen gerecht werden zu können.

Infotabelle
(für die Richtigkeit übernimmt der TCS keine Haftung)
Jahres-
beitrag
Auf-
nahme-
beitrag
VDST-
Pass
Arbeits-
stunden
1 Kinder bis 10 Jahre 0,00
2 Jugendliche bis 18 Jahre 66,-- 25,-- 15,50
3 Auszubildende ab 18 Jahre 78,-- 130,-- 15,50 20
4 Senioren 66,--
5 Familienangehörige 60,-- 15,50 20
6 Gäste Auszubildende 66,--
7 Gäste 78,--
8 Ordentliche Mitglieder 120,-- 130,-- 15,50 20
9 Kinder von Familienangehörigen 33,--


Zu 1: Kinder unter 10 Jahre
Zu 2: Jugendliche von 10 bis 18 Jahre
Zu 3: Mitglieder ab 18 Jahre die in der Ausbildung stehen oder gesetzlichen Dienst ableisten
(Nachweis muß jährlich erbracht werden).
Zu 4: Mitglieder mit mindestens 20 Jahren Mitgliedschaft können auf Antrag diesen Beitrag bekommen.
Zu 5: Familienangehörige von Mitgliedern unter Punkt 8
Zu 6/7: Gäste müssen regelmäßig den Nachweis erbringen, daß Sie in einem anderen Club, der dem VDST angeschlossen ist, ordentliches Mitglied sind
Zu 8: Ordentliche Mitglieder über 18 Jahre
Zu 9: Kinder im Alter zwischen 10 und 18 Jahren von denen mindesten ein Elternteil ordentliches Mitglied des TCS ist

Unser Jahresbeitrag schließt die Gebühr für eine Tauchsport- und Auslandskrankenversicherung, sowie den Beitrag für die Mitgliedschaft im Würtembergischen Landesverband für Tauchsport und dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) ein.

Der VDST hat für 15,50 Euro einen neuen Tauchpass herausgegeben, den jeder benötigt, der international Tauchen will. In dem Pass werden Beitragszahlungen, das ärztliche Attest usw. eingetragen. Außerdem werden die abgelegten Prüfungen für die VDST-Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold eingetragen. Dies sind international anerkannte Befähigungsnachweise für Taucher, die jeder nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erwerben kann.

Ausbildung und Trainingsleitung werden von unentgeltlich tätigen Clubmitgliedern durchgeführt.

Für die Geräteausbildung (hierbei stehen die Geräte des Clubs zur Verfügung) wird keine Gebühr erhoben. Die Beteiligung an den Veranstaltungen des Clubs und die Benützung seiner Anlagen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Dem Aufnahmeantrag sind ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis und drei Passbilder beizufügen (je ein Bild für unsere Unterlagen, für den TCS - Mitgliedsausweis und für den VDST-Pass).

Mitglieder, die mit der Entrichtung fälliger Beträge länger als sechs Monate im Rückstand bleiben, können vom Vorstand aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Der Austritt aus dem Club oder die Streichung aus der Mitgliederliste entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres (Kalenderjahr).



Arbeitsstunden

Da ein Verein von der Mithilfe seiner Mitglieder lebt und ohne deren Arbeitseinsatz nicht existieren kann, müssen bei uns Arbeitsstunden geleistet werden.

Nach unserer Satzung § 6 werden ordentliche Mitglieder verpflichtet, aktiv an bestimmten für den Verein notwendigen Arbeiten mitzuwirken. In den ersten vier Jahren der Mitgliedschaft sind 20 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird am Ende vom Jahr 10,- Euro in Rechnung gestellt.